Allgemeine Geschäftsbedingungen
für eine gute Zusammenarbeit zwischen dem
Monolith-Verlag Dr. Luther-Zahn
Am Niederhahn 96, 33014 Bad Driburg
und seinen Autorinnen und Autoren
1. Der Monolith-Verlag übernimmt Manuskripte aus den verschiedenen
Bereichen der Belletristik sowie Texte zu Jugendbüchern und Sachliteratur.
Die Manuskripte sollten in doppelter Form an den Verlag gegeben werden:
als Papierausdruck
gespeichert auf einem elektronischen Datenträger (CD).
Die Textprüfung geschieht in der Regel in einem Zeitraum von drei
Monaten. Danach erhält der Autor/ die Autorin einen schriftlichen
Bescheid.
2. Der Monolith-Verlag übernimmt das Lektorat, berät bei der Gestaltung, hilft bei der Formulierung des Buchtitels, meldet den Buchtitel (Vergabe der ISBN und Eintrag in das Verzeichnis lieferbarer Bücher) und lässt schließlich in einer Buchdruckerei das Buch fertigen.
3. Mit Vergabe der ISBN verpflichtet sich der Autor/ Autorin, die Buchinhalte
für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren keinem anderen Verlag
zur Verfügung zu stellen. Der Autor hat nach Ablauf dieser Frist
jedes Jahr durch kurze Rückmeldung mitzuteilen, ob er eine weitere
Zusammenarbeit wünscht. Bei fehlender Rückmeldung wird der Buchtitel
vom Markt genommen.
Nachdrucke der Texte in anderen Druckereien sind während der Vertragszeit
nicht gestattet.
Die Rechte an den Texten bleiben im Allgemeinen beim Autor/ bei der Autorin.
4. Es empfiehlt sich, das Manuskript bis spätestens Anfang des Jahres einzureichen, in dem das Buch herausgegeben werden soll.
5. Der Autor/ die Autorin verpflichtet sich zur Vorauszahlung der einmalig anfallenden Kosten für Lektorat, Drucksatz, Gestaltung des Buchumschlags etc.. Diese Kosten belaufen sich auf durchschnittlich 800 Euro, können aber je nach Buchgestaltung günstiger oder wesentlich höher ausfallen. Bei der ersten Stellungnahme zum eingereichten Manuskript wird dem Autor bereits eine Kostenkalkulation unterbreitet. Der Autor/ die Autorin verpflichtet sich ferner, dem Verlag eine Mindeststückzahl von 300 Exemplaren zum Herstellungspreis (Druckereikosten) plus Kosten der Verlagsaufwendungen abzunehmen.
6. Die Autoren vermarkten ihre Bücher selbst, erhalten dabei aber
Unterstützung vom Verlag durch die Online-Präsentation und im
Online-Shop. Bei der Vermarktung über den Online-Shop gibt es zwischen
Autor und Verlag Einzelverträge, die jedem Autor individuell gerecht
werden.
Buchbestellungen von Buchhandlungen gehen meistens an den Verlag, dieser
gibt die Bestellungen an den jeweiligen Autor weiter. Die Auslieferung
an den Buchhandel hat unverzüglich zu erfolgen.
7. Im Rahmen der Anmeldung für das Verzeichnis lieferbarer Bücher
wird der Buchhandelspreis festgelegt. Vom Verlag wird er so kalkuliert,
dass dem Autor eine ausreichende Gewinnspanne bleibt. Danach besteht eine
Preisbindung: Es dürfen auf keinen Fall höhere Preise genommen
werden.
Bei Bestellungen über den Buchhandel werden dem Buchhändler
30 Prozent vom festgelegten Buchpreis eingeräumt; bei ausgehandelten
Kommissionsgeschäften genügen 25 Prozent. Versandkosten können
in der Rechnung berücksichtigt werden.
Bei Versand an Privatpersonen (voller Buchpreis) erfolgt die Auslieferung
versandkostenfrei.
Sollte ein Autor längere Zeit nicht erreichbar sein, sollte er mit
dem Verlag Rücksprache nehmen. Es besteht die Möglichkeit, seine
Bücher vorübergehend über den Verlag ausliefern zu lassen.
Sowohl für die Online-Vermarktung als auch für oben genannte
Ausnahmefälle hat der Autor wenigstens 30 Bücher beim Verlag
zu hinterlegen und dieses Kontingent bei Bedarf auch zu erneuern oder
aufzustocken. Zum Jahresende erfolgt eine detaillierte Abrechnung.
8. Der Verlag möchte in dem Ruf stehen, prompt und zuverlässig zu sein. Deshalb behält er sich im Rahmen seiner Geschäftsinteressen und im Namen anderer Autoren vor, Buchtitel unzuverlässiger Geschäftspartner vom Markt zu nehmen.

